Seit 2017 gilt eine Sonderregelung, wonach sich Patienten unter bestimmten Voraussetzungen Cannabis als Medikament verschreiben lassen können. Die rechtliche Grundlage ist eine Anpassung des § 13 BtMG.

Praktische Hinweise zur Verordnung von Medizinalcannabis

Bisher gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten:

  • Die Verschreibung von medizinischem Cannabis über die gesetzlichen Krankenkassen.
  • Die Verschreibung von medizinischem Cannabis auf Privatrezept.

Um es gleich vorweg zu nehmen: Es reicht selbst bei einem Privatrezept nicht, einfach zu einem Arzt zu gehen und zu sagen, dass man Cannabis haben möchte.

Die Anpassung des § 13 BtMG sieht vor, dass Medizinalcannabis nur in bestimmten Fällen verordnet werden darf. Das trifft in der Regel in diesen Fällen zu:

  • Patienten an einer Krankheit mit schweren körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen leiden.
  • Die Beschwerden und Symptome die Lebensqualität des Patienten nachweislich in schwerwiegend einschränken.
  • Es keine andere, bessere und weniger süchtig machende Therapie für die Beschwerden oder die Erkrankung gibt.

Infrage kommen grundsätzlich diese Krankheitsbilder und Symptome:

  • Chronische Schmerzen (bei Krebs, MS und ähnlichen Krankheiten)
  • Starker Gewichtsverlust durch Krankheiten.
  • Depression
  • Migräne
  • ADHS
  • Posttraumatische Belastungsstörung
  • Schlafstörungen.

Wer den Weg der Verordnung über die normale Krankenkasse geht, hat unter Umständen ein größeres Unterfangen vor sich und muss allerlei Begründungen, Verweise zu Studien und Hinweise auf die Erfolgsaussichten einer Cannabistherapie vorweisen. Selbst dann dauern die Verfahren oft sehr lange oder werden im ersten Anlauf abgelehnt.

Viel einfacher ist es, sich Cannabis auf Privatrezept verschreiben zu lassen:

  • Der medizinische Hintergrund und die Notwendigkeit müssen auch hier gegeben sein.
  • Privatrezepte können sich auch Angehörige gesetzlicher Krankenkassen ausstellen lassen.
  • Privatrezept bedeutet, dass die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für das Medizinalcannabis nicht übernimmt und die Verordnung auch nicht prüft.

Liegt der Verdacht eines Missbrauchs vor, müssen sich allerdings auch Kassenpatienten, die Cannabis auf Privatrezept beziehen, gegebenenfalls verantworten.

Medizinalcannabis per Telemedizin: Telaleaf, Nowomed und Algea Care

Fakt ist, dass viele Ärzte aufgrund der immer noch anhaltenden Stigmatisierung und der Risiken rund um die Verschreibung von Cannabis zu Therapiezwecken schlichtweg weigern, dies zu tun.

Theoretisch ist dennoch jeder niedergelassene Arzt dazu berechtigt (Zahnärzte und Tierärzte ausgeschlossen).

Diese allgemeine Lage bei gleichzeitig großer Nachfrage seitens schwer erkrankter Menschen haben insbesondere Anbieter der Telemedizin erkannt und genutzt.

Am Markt haben sich diese drei Anbieter von Online-Medizin und Online-Rezepten auf die Verordnung von Medizinalcannabis spezialisiert.

Telaleaf

Die Vermittlungsplattform mit Sitz in Berlin hat sich darauf spezialisiert, Patienten dabei zu helfen, ein Rezept für Medizinalcannabis zu bekommen.

Oft sehen sich Erkrankte fast nicht zu bewältigenden Mauern gegenüber. Dutzende Ärzte sagen ab, verweisen auf andere und normale Apotheken wissen kaum oder wenig Bescheid.

Telaleaf hat ein Netzwerk kooperierender und erfahrener Ärzte erstellt. Wer sich an die Plattform wendet, bekommt Tipps und Begleitung, Adressen von Ärzten und spezialisierten Apotheken im eigenen Umfeld.

Die Nutzung der Plattform erspart erkrankten Menschen Frust durch Ablehnung oder lange Suche.

Nowomed

Die Zentrale in Magdeburg mit Zweigstellen in Berlin, München und Köln kümmert sich um eine Betreuung von Patienten, die den Weg in alternative Therapien und die Behandlung mit Cannabis und CBD suchen.

Unter der medizinischen Leitung von Florian Wesemann beraten und führen die Mitarbeiter Patienten durch den Verschreibungsprozess und zeigen auf, welche alternativen Therapiemöglichkeiten für die jeweilige Erkrankung zur Verfügung steht.

Algea Care

Mit 16 über ganz Deutschland verteilten Filialen ist Algea Care der derzeit am besten vertretene Online-Anbieter von Telemedizin für Cannabisverordnungen.

Das Prinzip funktioniert wie bei den beiden anderen Vermittlern auch: Patienten füllen einen Fragebogen aus, bekommen eine professionelle Einschätzung der persönlichen Situation in Bezug auf eine rechtlich einwandfreie Verordnung von Medizinalcannabis und dann Kontakt zu einem passenden Arzt.

Es ist jedoch zu beachten, dass Algea Care eher zu den teureren Online-Anbietern gehört.

Niedergelassene Ärzte, die Medizinalcannabis verschreiben

Neben den Kosten, die für die Verordnung auf Privatrezept entstehen (ca. 80 bis 150 Euro) kosten natürlich auch die Telemedizin-Anbieter selbst eine Gebühr.

Wer die umgehen möchte, kann sich direkt an niedergelassene Ärzte wenden, die Medizinalcannabis verschreiben. Diese Mediziner haben sich inzwischen organisiert und sind in Verzeichnissen und bei Plattformen kostenlos im Netz auffindbar. Diese Aufzählung enthält nur Beispiele.

  • Dipl.-Med. Michaela Jerusel in 04567 Kitzscher
  • Dr. George Iwan Gall in 33098 Paderborn
  • Prof. Dr. med. Kirsten Müller-Vahl in 30625 Hannover
  • Prof. Dr. med. Ernst-R. Kuse & Dr. med. Sebastian Wyszomirski in 30853 Langenhagen
  • Jack-Michael Marshall in 33719 Bielefeld-Heeperholz
  • Dr. med. Dirk Neveling in 455277 Hattingen
  • Dr. med. Paula Mencze in 40233 Düsseldorf
  • Praxis Cora Rimoczi in 40470 Düsseldorf
  • Dr. med. Thomas Engelhardt in 65929 Frankfurt a.M.
  • Andreas Mednyánszky in 67061 Ludwigshafen am Rhein
  • Dr. med. Peter Heß in 67227 Frankenthal / Pfalz
  • Dr. med. Ulrich Rausch in 89073 Ulm

Wie läuft der Verschreibungsprozess ab?

Nach erfolgreicher Konsultation des Arztes bekommen Patienten ein Rezept. Das geben sie bei einer Apotheke ab. In Deutschland kümmert sich die Firma Cannamedical Pharma GmbH in Köln um den Anbau, die Beschaffung und den Vertrieb von Medizinalcannabis.

Cannamedical stellt dazu zunächst einen Patientenausweis aus, der ab diesem Zeitpunkt zum Bezug von Medizinalcannabis über Apotheken berechtigt.

Die Kosten tragen im Falle eines Privatrezeptes die Patienten selbst. Oft wird die Verordnung auf Privatrezept in akuten Fällen für die schnelle Lösung empfohlen.

Ein Gramm Medizinalcannabis kostet zwischen 10 € und 25 €, wenn man etwaige Kosten für die Verschreibung berücksichtigt.

Der lange Weg zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse kann dann immer noch beschritten werden. Können Arzt und Patient nachweisen, dass Medizinalcannabis bereits im Rahmen einer privaten Verordnung geholfen hat, kann das den Weg über die gesetzliche Krankenkasse vielleicht sogar vereinfachen. Klappt die Verordnung über die gesetzliche Krankenkasse, müssen Patienten nur noch 10 Euro Rezeptgebühren bezahlen.